Aktuelles zum Nahwärmezentrum

Soforthilfegesetz für Erdgas- und Wärmekunden (EWSG)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir sie darüber informieren, dass wir als Nahwärmezentrum Andreas Klüber auch unter das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz-EWSG fallen.

Entsprechend wird mit der Schlussrechnung 2022 ein monatlicher Durchschnitt ihnen gutgeschrieben.

Zur Beantragen der staatlichen Hilfen sind wir gem. §9 Absatz 5 Nummer 3 EWSG gesetzlich verpflichtet, folgende Daten an den Beauftragten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, die PricewaterhouseCopper GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu übermittelnden und darauf hinzuweisen, dass die Entlastung aus Mitteln des Bundes finanziert wird.

Die Liefermenge des Jahres 2021 oder ersatzweise die Liefermenge des letzten Abrechnungszeitraums.

  • Angaben zur Kundenbeziehung
  • Ihre E-Mail Adresse oder Ihre Telefonnummer
  • Ihre Postanschrift
  • sowie Ihre durchschnittliche Abschlagszahlung

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Klüber Nahwärme

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